Die Carpe Media GmbH sitzt in Zürich und beschreibt sich als Verlag mit Ausrichtung auf besondere Interessengebiete. Im Verzeichnis hinterlegt sind zwei Felder: Content-Marketing und Suchmaschinenoptimierung. Nach eigenen Angaben betreibt das Haus mehrere eigene Onlineplattformen mit je eigener Redaktion, unter anderem zu Familie, nachhaltigem Konsum und Luxus, und unterhält daneben eine hauseigene Agentur, die Inhalte für Auftraggeber erstellt. Als Branche vermerkt der Datensatz den E-Commerce.
Diese Verbindung ist der eigentliche Kern des Eintrags, und sie unterscheidet ihn von reinen Textagenturen. Wer selbst Reichweite besitzt, kann einem Auftraggeber zweierlei anbieten: einen Beitrag, der auf dessen eigener Seite erscheint, oder einen, der auf den Plattformen des Verlags erscheint und dort dessen Publikum erreicht. Das sind wirtschaftlich zwei völlig verschiedene Geschäfte, auch wenn beide unter dem Wort Content-Marketing laufen. Vor einer Beauftragung sollte deshalb ausdrücklich stehen, welches von beiden gemeint ist, wo ein Beitrag erscheint, wie lange er dort steht und wem die Rechte daran hinterher gehören.
Erscheint ein Beitrag gegen Bezahlung in einem redaktionellen Umfeld, verlangen Presserecht und Wettbewerbsrecht eine deutliche Kennzeichnung. Für Auftraggeber ist das kein Formalismus, denn eine fehlende oder versteckte Kennzeichnung fällt auf sie zurück und kann abgemahnt werden. Zu vereinbaren ist daher, wie ein Beitrag gekennzeichnet wird, ob die Redaktion inhaltlich mitspricht und ob ein Text vor der Veröffentlichung freigegeben werden kann. Wer stattdessen Inhalte für die eigenen Kanäle einkauft, hat diese Frage nicht, dafür aber eine andere: Reichweite muss dann selbst aufgebaut werden, und genau dafür steht das zweite hinterlegte Feld.
Der Zuschnitt ist schmal, aber in sich schlüssig. Texte, die niemand findet, bleiben wirkungslos; eine technisch gut aufgestellte Seite ohne Inhalte ebenso. Werden beide Aufgaben an einer Stelle verantwortet, entfällt die Abstimmung zwischen Redaktion und Technik. Aus Leistungsfeldern und Selbstdarstellung ergeben sich diese Schwerpunkte:
Was der Eintrag nicht abdeckt, ist ebenso aufschlussreich: Gestaltung, Bewegtbild, Anzeigenschaltung und der Bau eines Webauftritts stehen nicht darin. Wer eine Kampagne über mehrere Kanäle plant, braucht dafür eine zweite Adresse und muss die Übergabe zwischen beiden selbst regeln.
Belegt sind der Sitz in Zürich, die hinterlegten Leistungsfelder Content-Marketing und Suchmaschinenoptimierung sowie die vermerkte Branche. Angaben zu Gründungsjahr und Teamgröße enthält der Datensatz nicht, und die Beschreibung der eigenen Plattformen und ihrer Reichweite stammt vom Haus selbst, ist also nicht überprüft. Der Eintrag zu Carpe Media GmbH steht auf der kostenlosen Basis-Stufe. Er wurde redaktionell aus öffentlich zugänglichen Angaben angelegt und ist bislang nicht von der Agentur selbst übernommen worden. Website, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Referenzen erscheinen erst, wenn die Agentur den Eintrag übernimmt und selbst ergänzt.
Dieser Eintrag steht auf der kostenlosen Basis-Stufe: redaktionell angelegt, ohne Foto und ohne Kontaktdaten. Übernehmen Sie ihn und erweitern Sie ihn um Foto, Kontakt, Referenzen, Angebote und eigene Fachartikel – für volle Sichtbarkeit in Google und KI-Suchen.
Zu Carpe Media GmbH liegt auf Agenturen1 noch keine Bewertung vor. Auf der Erfahrungsseite steht, was sich schon jetzt sagen lässt — und wer mit Carpe Media GmbH gearbeitet hat, kann dort die erste Erfahrung teilen.
Das Haus aus Zürich bezeichnet sich als Verlag für besondere Interessengebiete und betreibt nach eigenen Angaben mehrere eigene Onlineplattformen mit je eigener Redaktion. Daneben werden Content-Marketing und Suchmaschinenoptimierung für Auftraggeber angeboten.
Beides ist denkbar, und der Eintrag legt sich nicht fest. Weil sich Preis, Wirkung und Rechte grundlegend unterscheiden, gehört diese Frage an den Anfang eines Angebots: Ort der Veröffentlichung, Verweildauer und Nutzungsrechte sollten schriftlich benannt sein.
Ja. Erscheint ein Beitrag gegen Bezahlung in redaktionellem Umfeld, ist eine deutliche Kennzeichnung als Werbung erforderlich. Die Verantwortung dafür trifft auch den Auftraggeber, weshalb die Art der Kennzeichnung vorher vereinbart werden sollte.
Nein. Der Eintrag steht auf der kostenlosen Basis-Stufe und ist noch nicht von der Agentur übernommen worden. Deshalb erscheinen weder Website noch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dieser Seite.
Übernehmen und um Kontaktdaten, Leistungen und Beschreibung ergänzen.
Dieser Eintrag stammt aus öffentlich zugänglichen Angaben. Stimmt etwas nicht, sagen Sie es uns — wir prüfen jede Meldung von Hand.