Zwischen einer Werbeagentur und einer Prüfungsgesellschaft liegt fachlich viel, im Verzeichnisraster stehen beide dennoch nebeneinander. Die GAAP GmbH aus Berlin gehört zur zweiten Gruppe: Sie bezeichnet sich als Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung und nennt als Adressaten kleine und mittelständische Betriebe. Neben der laufenden Mandatsarbeit hebt die Selbstdarstellung die Umstellung der Buchhaltung auf digitale Abläufe hervor. Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei gemeinnützigen Trägern und Unternehmen der öffentlichen Hand — ein Feld mit eigenen Rechnungslegungsregeln, das sich von der Betreuung eines Handwerksbetriebs erheblich unterscheidet.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind zwei Berufsbilder mit je eigener Zulassung, die sich in einer Gesellschaft bündeln lassen. Die Quelle nennt beide und verweist auf ein Team aus Prüfern und Beratern, ohne dessen Stärke zu beziffern. Für einen Mandanten ist die Bündelung bequem, solange keine Prüfung ansteht, bei der die Unabhängigkeit gegenüber der eigenen Beratungsleistung geregelt sein muss. Wie die Kanzlei diese Trennung im Einzelfall handhabt, ist die erste Frage, die ein prüfungspflichtiges Unternehmen stellen sollte.
Im Datensatz ist ein Leistungsfeld hinterlegt, Beratung und Consulting, als Branche steht dort Rechts- und Steuerwesen; weitere Schlagworte trägt er nicht. Aus Leistungsfeldern und Selbstdarstellung ergeben sich diese Schwerpunkte:
Die beiden letzten Punkte führt die Quelle als Bereiche an, in denen Mandanten die Betreuung besonders schätzen. Das ist eine Selbstauskunft und kein Nachweis: Belegen ließe sie sich allein über Mandate, die naturgemäß nicht öffentlich sind. Bemerkenswert ist die Reichweite dieser Kombination — Umstrukturierungen und Immobilien sind Vorgänge, bei denen steuerliche und bilanzielle Fragen ineinandergreifen.
Dass die Umstellung der Buchhaltung eigens hervorgehoben wird, ist mehr als ein Schlagwort: Sie verschiebt Arbeit vom Mandanten zur Kanzlei und zurück, verändert Belegwege und bindet beide Seiten an eine Software. Die Quelle stellt den Nutzen als effiziente und fehlerarme Verwaltung dar. Was dabei tatsächlich zu leisten ist — Einrichtung, Schulung der Mitarbeitenden, laufende Betreuung —, bleibt im Allgemeinen. Für einen Betrieb, der bislang mit Papierbelegen arbeitet, ist genau das der aufwendigste Teil eines Wechsels und gehört vorab beziffert.
Der Datensatz lässt mehrere Punkte unbeantwortet, die für die Auswahl einer Kanzlei den Ausschlag geben: ob Jahresabschlussprüfungen in eigener Verantwortung gezeichnet werden oder überwiegend prüfungsnahe Leistungen erbracht werden, welche Buchhaltungssysteme im Einsatz sind, wie viele Berufsträger tatsächlich zeichnen und ob einzelne Mandate an Kooperationspartner weitergereicht werden. Dazu kommt die Abrechnung: gesetzliche Gebührenordnung oder vereinbartes Honorar. Ein Mandant klärt solche Punkte üblicherweise im Erstgespräch — die Quelle nennt dazu nichts. Der Eintrag ordnet ein, er ersetzt keine Prüfung der Zulassung, die über die Berufskammern öffentlich einsehbar ist.
Der Eintrag zu GAAP GmbH steht auf der kostenlosen Basis-Stufe. Er wurde redaktionell aus öffentlich zugänglichen Angaben angelegt und ist bislang nicht von der Agentur selbst übernommen worden. Website, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Referenzen erscheinen erst, wenn die Agentur den Eintrag übernimmt und selbst ergänzt.
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Zu GAAP GmbH liegt auf Agenturen1 noch keine Bewertung vor. Auf der Erfahrungsseite steht, was sich schon jetzt sagen lässt — und wer mit GAAP GmbH gearbeitet hat, kann dort die erste Erfahrung teilen.
Die Berliner Gesellschaft beschreibt sich als Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Sie betreut nach eigenen Angaben kleine und mittelständische Betriebe, gemeinnützige Träger und öffentliche Unternehmen und begleitet die Umstellung der Buchhaltung auf digitale Abläufe.
Das Verzeichnis führt neben Agenturen auch Beratungen und Dienstleister. Für dieses Profil ist deshalb das Leistungsfeld Beratung und Consulting hinterlegt, als Branche Rechts- und Steuerwesen. Ein eigenes Feld für Prüfungsleistungen kennt das Raster bislang nicht.
Genannt werden kleine und mittelständische Unternehmen sowie ausdrücklich gemeinnützige Organisationen und Unternehmen der öffentlichen Hand. Beide Gruppen unterliegen anderen Rechnungslegungsregeln als ein gewerblicher Betrieb, was eine gesonderte Erfahrung voraussetzt.
Nein. Der Eintrag steht auf der kostenlosen Basis-Stufe und ist noch nicht von der Agentur übernommen worden. Deshalb erscheinen weder Website noch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dieser Seite.
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